§ 1 Der Vermieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem und einwandfreiem Zustand an den Mieter zu übergeben.
1.2 Der Mieter darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht mehr Personen in die Ferienwohnung aufnehmen, als in diesem Vertrag vereinbart.
1.3 Die Aufnahme eines Haustieres ist nur gestattet, wenn ausdrücklicher Bestandteil des mit dem Vermieter geschlossenen Mietvertrages. Der Vermieter ist berechtigt bei Zuwiderhandlung einen sofortigen Auszug, bzw. die Entfernung des Haustieres zu verlangen und zusätzlich entstehende Kosten in Rechnung zu stellen.
Der Mieter hat für sein Haustier ein Hundebetten selbst mitzubringen. Das Haustier hat die Möbel wie Sofa, Bett, Stühle, Strand und Polsterauflagen nicht zu nutzen, auch nicht mit mitgebrachten Decken zum Schutz der Möbel. Verunreinigungen und Beschädigungen werden von uns ggf. bis zur Neuanschaffung in Rechnung gestellt.
Die Hundepauschale ist lediglich für die Erlaubnis ein Haustier mitbringen zu dürfen. Diese stellt keine Pauschale für den ggf. erhöhten Reinigungsaufwand dar.
1.4 An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung oder das Ferienhaus ab 17 Uhr zu Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die bestellte Ferienwohnung oder das Ferienhaus bis 10 Uhr verlassen, um dem Vermieter die Gelegenheit zu geben, es für den nachfolgenden Gast wiederherzurichten.
1.5 Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle durch ihn selbst oder durch die Mitbewohner verursachte Schäden am Mietobjekt oder an dem Hausrat umgehend dem Vermieter anzuzeigen und zu ersetzen.
1.6 Dem Mieter ist bekannt, dass es sich um eine Nichtraucherwohnung/Haus handelt und somit das Rauchen in der Wohnung/Haus nicht gestattet ist.
1.7 Internetzugang ist kostenlos vorhanden. Die Insellage garantiert kein einheitliche schnelles Internet. Kostenpflichtige Downloads sind nicht eingeschlossen.
1.8 das unberechtigte Reset von Routern, sowie das Verstellen von SAT-Anlagen und TV-Geräten wird kostenpflichtig zu Lasten des Mieters behoben.
1.9 Dem Mieter werden die folgenden Schlüssel ausgehändigt: 2 Wohnungs-/Hausschlüssel.
Der Verlust eines oder der Schlüssel muss sofort angezeigt werden. Die Kosten für eine Neubeschaffung wird dem Mieter berechnet.
1.10 Der Mietpreis bestimmt den reinen Übernachtungspreis. Nebenkosten wie die Bettwäsche (Betten bezogen) und Handtücher, Hunde, Endreinigung werden extra berechnet und sind im Mietvertrag anzugeben.
1.11 Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln, insbesondere regelmäßig zu belüften und von Ungeziefer freizuhalten. Der Mieter haftet für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Ob Huts- und Sorgfaltspflichten – schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte (z.B. Elektrogeräte), von seinen Erfüllungsgehilfen oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht werden. Der Vermieter tritt schon jetzt seine Ansprüche gegen den Verursacher solcher Schäden in dem Umfang an den Mieter ab, in dem der Mieter dem Vermieter Ersatz leistet. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Ferienwohnung auch Rücksicht auf die Wohnungs- / Grundstücksnachbarn zu nehmen.
1.12 Ausschlussfrist von einem Monat
Um Gewährleistungsansprüche wie Minderung oder sogar Rückzahlung des Reisepreises oder Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu beanspruchen, muss der Urlauber die Ausschlussfrist von einem Monat unbedingt einhalten. Nach Ablauf dieser Frist verfallen insoweit die Rechte des Reisenden. Die Monatsfrist beginnt ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise. Auch bei einer Verkürzung oder Verlängerung der Reise, gilt für die Berechnung der Frist der Tag der Beendigung der Reise. Dies ist in der Regel der Tag, der in der Reisebestätigung genannt ist.
Damit der Urlauber diese Ausschlussfrist auch kennt, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Urlauber (z.B. in seinen Reisebedingungen AGB`s) auf diese wichtige Frist hinzuweisen.
1.13 Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit stornieren. Dieses muß mittels eingeschriebenen Briefes oder Mail an den Vermieter erfolgen. Whatts App-Nachrichte sind für uns kein Weg der geschäftlichen Kommunikation.
Als Stornierungsdatum gilt der Tag des Einganges beim Vermieter. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt nach den Geschäftsbedingungen im Hotel- und Gaststättengewerbe § 552 BGB zu berechnen:
90% des Übernachtungspreises sind zu zahlen. Endreinigung, Bettwäsche, Hundepausche sind Leistungen, die als Aufpreis zu sehen sind und werden bei einer Stornierung nicht in Anspruch genommen und somit nicht berechnet. Der Zeitpunkt der Stornierung ist hierbei nicht relevant.
Bei Abbruch der Reise während des Aufenthaltes sind 100 % des Mietpreises zu zahlen.
Bei Stornierung fallen 80,00 € Stornogebühr als Aufwandsentschädigung an.
1.14 Nachbuchungen von Leistungen und Personen können Sie bis 28 Tage vor Ihrem Anreisedatum vornehmen. Wir behalten uns vor, abgesprochene Umbuchungen von Buchungszeitenräumen bzw. Vertragsänderungen mit 50,00 € in Rechnung zu stellen.
1.15 Der Vermieter ist im Falle einer Stornierung angehalten, die Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Hierbei darf der Vermieter sich vorbehalten die Wohnung nach den gleichen Mietbedingungen in Preis, Leistung und Mietdauer anzubieten. Eine Unterteilung der Mietdauer auf mehrere Buchungen und daraus entstehende zusätzlichen Aufwand wie weitere Reinigungen, die sich mit dem bestehende Belegungsplan nicht vereinbaren lassen, muss der Vermieter nicht annehmen.
Gerne kann der Mieter auch selbst Nachmieter finden, die die geschlossenen Vertragsbestandteile erfüllen.
Eine Endabrechnung für Bearbeitungsgebühr und eventuellen Mietausfall wird spätestens 14 Tage nach dem Buchungszeitraum (Abreisedatum) erstellt.
1.16. Möbel, Gegenstände, Bettwäsche, Handtücher, die verunreinigt (Tierhaare, Flecken) oder beschädigt werden dem Mieter in Höhe der Neuanschaffung in Rechnung stellen.
1.17 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Gastaufnahmevertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder rechtsunwirksam werden, so wird hiervon der Bestand und die Gültigkeit des Rechtsverhältnisses und der übrigen Bestimmungen des vorliegenden Gastaufnahmevertrages grundsätzlich nicht berührt. Für vorgenannte Fälle verpflichten sich die Vertragsparteien, anstelle jeder einzelnen unwirksamen Regelung solche zu vereinbaren, die sofern rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im bestehenden Rechtsverhältnis zum Ausdruck gekommenen Interessen am nächsten kommt. Nur sofern eine Anpassung nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
1.18 Sind kürzere Aufenthalte durch Belegungslücken oder Anschlusstermine zur Vermietung freigegeben, sind diese auf Nachfrage buchbar.
Sofern buchbar wird bei Aufenthalten von weniger als 1 Woche ein Kurzübernachtungs-Zuschlag in Höhe von einem Tagespreis der jeweiligen Saisonzeit erhoben.
1.19 Gerichtsstand ist Niebüll
Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigung im Krankheitsfall oder Tod empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung.
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25946 Nebel auf Amrum
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